Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nova Fortis, Inhaber: Justin Kreikebaum (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Software-Entwicklung, Beratung, Wartung, Hosting sowie artverwandter Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung oder
  • Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

Hierdurch entstehende Terminverschiebungen oder Mehrkosten können gesondert berechnet werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig
  • können bei Projekten angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

5. Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)

Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.

Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine Abnahme oder keine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

6. Nutzungsrechte und Quellcode

Nach vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • verbleibt der Quellcode beim Auftragnehmer
  • werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt

Die vollständige Übertragung von Nutzungsrechten oder die Herausgabe des Quellcodes bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, generische Komponenten, Methoden und Module projektübergreifend weiterzuverwenden.

7. Hosting, Wartung und Drittleistungen

Sofern Hosting- oder Wartungsleistungen durch den Auftragnehmer erbracht werden, gelten die hierzu getroffenen individuellen Vereinbarungen.

Bei reiner Vermittlung von Drittleistungen (z. B. Hosting durch externe Anbieter) haftet der Auftragnehmer nicht für deren Leistungen oder Verfügbarkeit.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf:

  • unsachgemäße Nutzung
  • Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • externe Einflüsse oder Drittsoftware

zurückzuführen sind.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingend gesetzlich gehaftet wird.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Kündigung

Verträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Weitergehende Regelungen können individuell vereinbart werden.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.